Graubündner Juristin, Bundeskanzlerin seit 2008
Bundeskanzlerin Corina Casanova ist die Stabschefin des Bundesrates. Sie unterstützt die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten und das Bundesratskollegium bei der Wahrnehmung ihrer Regierungsobliegenheiten. Sie nimmt, zusammen mit den beiden Vizekanzlern, an den wöchentlichen Sitzungen des Bundesrates teil; sie hat dabei beratende Stimme und kann Anträge stellen.
Die Bündnerin Corina Casanova wurde 1956 geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität von Freiburg i.Üe. und schloss 1982 mit dem Lizentiat ab. 1984 erwarb sie das Anwaltspatent des Kantons Graubünden und praktizierte anschliessend zwei Jahre als Anwältin.
Von 1986 bis 1990 war sie als Delegierte für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in der Republik Südafrika, in Angola, Nicaragua und El Salvador im Einsatz.
1992 wurde Corina Casanova als Informationsbeauftragte der Parlamentsdienste des Bundes angestellt. Nach vier Jahren in dieser Tätigkeit wechselte sie 1996 in den Stab des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA. 2002 erfolgte die Wahl zur stellvertretenden Generalsekretärin des EDA. Im Jahr 2005 ernannte der Bundesrat Corina Casanova zur Vizekanzlerin in der Bundeskanzlei.
Im Dezember 2007 wurde Corina Casanova von der Vereinigten Bundesversammlung zur Bundeskanzlerin gewählt. Sie trat ihr Amt am 1. Januar 2008 an. 2011 erfolgte ihre Wiederwahl für eine zweite vierjährige Amtsdauer.
Quelle Biografie:
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Corina Casanova der Bundeskanzlei der Schweizerischen Eidgenossenschaft - www.bk.admin.ch |