
Quelle | Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz¸ 1929 |
Quelle | Sammlung Rolf Ramseier |
Art | signiertes Dokument¸ 24x38cm |
Ort/Datum | Frauenfeld¸ 30.12.1872 |
Inhalt | Von späteren Bundesrat Fridolin Anderwert als Departementsvosteher eigenhändig signierter Regierungsratsbeschluss vom 30. Dezember 1872 die Schulvorsteherschaft Engelsweiler (heute Engelswilen Gmd. Dotnacht) betreffend. "Beschluss der regierungsräthlichen Abtheilung für das Kirchen- und Erziehungswesen des Kantons Thurgau". |
Thurgauer Politiker und Jurist, 21. Bundesrat
19.9.1828 Frauenfeld, 25.12.1880 Bern, kath., ab 1871 christkath., von Emmishofen und (1829) Tägerschen (heute Tobel-Tägerschen). Sohn des Johann Ludwig (1802-1876). Ledig. Stud. der Gesch. und Philosophie, dann der Rechte in Lausanne, Heidelberg und Berlin. Ab 1851 Anwalt in Frauenfeld. A. wurde 1853 Bezirksrichter (bis 1856) und 1861 thurg. Kantonsrat. Anfangs von Eduard Häberlin gefördert, gehörte er ab 1864 zu dessen erbittertsten Gegnern. Im Febr. 1868 initiierte er die Revision der thurg. Kantonsverfassung (Frauenfelder Programm). Als Präs. des Verfassungsrats 1868-69 verhalf er den demokrat. Postulaten im Thurgau zum Durchbruch. Während Häberlin stürzte, wurde A. 1869 Grossratspräs. und Regierungsrat. Als Erziehungsdirektor (1869-74) erhöhte er die Lehrerlöhne und schuf die Fortbildungsschule. Ab 1863 sass A. im Nationalrat; er gehörte zur demokrat. Linken und vertrat radikale und zentralist. Anliegen. Als Präs. (1870-71) hielt er General Herzog vom vorzeitigen Rücktritt ab und leitete die Gotthardverhandlungen. 1872 wie 1874 war er Mitglied der Revisionskomm. Mit zahlreichen Anträgen prägte er die neue Bundesverfassung. A. war kein Scharfmacher, aber konsequenter Kulturkämpfer. So trat er ein für eine klarere Formulierung der Glaubens- und Gewissensfreiheit und des Jesuitenverbots. Die staatl. Suprematie über die Kirche sollte gewährleistet sein. A. gehörte dem Zentralkomitee des Schweiz. Vereins freisinniger Katholiken an, der sich 1871 auf dem Schweiz. Katholikenkongress in Solothurn konstituierte. 1874 wurde er Bundesrichter (Präs. der Kriminalkammer) und 1875 Bundesrat, nachdem er 1872 zweimal durchgefallen war. Dass er sich bei seinen Entscheiden strikte an Sache und geltendes Recht hielt und Parteiinteressen zurückstellte, zog ihm die Gegnerschaft bisheriger Freunde zu. Als Vorsteher des Justiz- und Polizeidep. erwarb er sich v.a. um das Obligationen- und Handelsrecht grosse Verdienste. Ins Persönliche gehende Presseangriffe im Moment totaler physischer Erschöpfung und Depression führten zum Freitod, nur wenige Tage nach der Wahl zum Bundespräs. für 1881.
In den Bundesrat gewählt als Vertreter des Kantons Thurgau am 10. Dezember 1875. Verstorben im Amt am 25. Dezember 1880, nur wenige Tage nach der Wahl zum Bundespräs. für 1881.
Freisinnig-demokratische Partei der Schweiz
Vize-Präsident im Jahre 1880
1876-1880 Justiz- und Polizeidepartement
Quelle Biografie:
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Fridolin Anderwert aus dem Historischen Lexikon der Schweiz (HLS) - Onlineversion des Historischen Lexikon der Schweiz. Autorin/Autor: André Salathé. Version : 16.07.2001. |