Johannes Baumann

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27.11.1874 - 08.09.1953

Appenzell-Ausserrohdischer Politker und Landammann, 54. Bundesrat

27.11.1874 Herisau, 8.9.1953 Herisau, ref., von Herisau. Sohn des Stickereifabrikanten und späteren Kassiers der kant. Gebäudeassekuranz Johannes, Gross- und Kantonsrats, und der Anna geb. Altherr. Bruder von Ida, Porträtmalerin, und Anna, Malerin. ? 1905 Hanna Bischofberger, Tochter des Emil, Webfabrikanten, Landwirts und Oberrichters in Rehetobel. Nach dem Besuch der Volksschulen in Herisau und dem Freien Gymnasium in Bern absolvierte er ein Rechtsstud. in Basel, Bern, Leipzig und Zürich, das er 1897 mit dem Doktorat in Bern abschloss. Seine berufl. Karriere begann B. 1898 in einem Zürcher Anwaltsbüro, seine polit. Laufbahn 1900 als Ausserrhoder Kantonsrat (Präs. 1904-05). 1898 Kriminal- und Bezirksgerichtsschreiber, 1899-1905 Verhörrichter und Kantonspolizeidirektor in Trogen. 1905 wurde er in den Regierungsrat gewählt, in dem er die Militär- und Polizeidirektion übernahm. 1910-13, 1916-19, 1921-24 und 1927-30 bestimmte ihn die Landsgemeinde zum Landammann. 1931 trat er aus der Kantonsregierung zurück. In seiner Amtszeit initiierte er eine Altersversicherung, eine Elementarschaden- und Arbeitslosenversicherung (die Erste dieser Art in der Schweiz) und ein Wirtschaftsgesetz. 1911-34 vertrat er Ausserrhoden als Mitglied der radikal-demokrat. Fraktion im Ständerat (1920-21 Präs.). In der kleinen Kammer profilierte er sich v.a. als Verfechter des eidg. Strafgesetzbuches und als Präs. der Finanzkommission. Nach seiner Wahl in den Bundesrat 1934 (Präs. 1938) übernahm er das eidg. Justiz- und Polizeidep., dem er bis zu seinem Rücktritt aus der Landesregierung 1940 vorstand. Sein Name steht für die Einführung des Strafgesetzbuchs, die Alkoholgesetzrevision, das Beamtengesetz, die Revision des Obligationenrechts, das landwirtschaftl. Entschuldungsgesetz sowie die Verstärkung des Staatsschutzes (Schöpfer der Bundespolizei 1935, Verbot der Zentrale der NSDAP-Auslandsorganisation 1936) und den Entwurf für ein Militärstrafgesetz.

Im 1. Weltkrieg Kommandant des Appenzeller Bataillons 83, 1922 Oberst. Präs. der Appenzell. Offiziersgesellschaft. 1919-31 erster Präs. der Fortschrittl. Bürgerpartei Appenzell Ausserrhodens (Nachfolgepartei der kant. FDP), Mitglied des Zentralvorstands der FDP der Schweiz. 1914-33 Präs. der Kantonalbankverwaltung, Verwaltungsrat der St. Gall.-Appenzell. Kraftwerke 1914-29, der NOK 1928-34, Aufsichtsrat der Rentenanstalt 1920-34, Bankrat der Schweiz. Nationalbank 1932-34, Verwaltungsratspräs. des Kraftwerks Rupperswil-Auenstein, Präs. des Schweiz. Vereins zur Verbreitung guter Schriften. Mitglied der Zofingia.

B. gehörte nicht zu den prominenten Bundesräten seiner Zeit, schuf aber bedeutende Gesetzeswerke und war darum bemüht, dem Nationalsozialismus eine einige, demokrat. Schweiz gegenüberzustellen. Er befürwortete deshalb den Einbezug der Sozialdemokraten in den Bundesrat. In eigentl. Widerspruch zu seinem Selbstverständnis als Verteidiger der demokrat. Grundrechte stand seine umstrittene fremdenpolizeil. Praxis (Duldung des "J" in dt. Pässen).

In den Bundesrat gewählt als Vertreter des Kantons Appenzell Ausserrhoden am 22. März 1934. Rücktritt am 31. Dezember 1940.

Freisinnig Demokratische Partei der Schweiz

1934-1940 Justiz- und Polizeidepartement

Bundespräsident im Jahre 1938

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Johannes Baumann aus dem Historischen Lexikon der Schweiz (HLS) - Onlineversion des Historischen Lexikon der Schweiz. Autorin/Autor: Thomas Fuchs. Version : 10.06.2004