Louis Ruchonnet

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28.04.1834 - 14.09.1893

Waadtländer Politiker und Rechtsanwalt, 26. Bundesrat

28.4.1834 Lausanne, 14.9.1893 Bern, ref., von Saint-Saphorin (Lavaux). Sohn des François-Louis, Fechtmeisters an der Akademie, und der Susanne geb. Boomer, aus England. ? 1) 1861 Gabrielle Ernestine Wilhelmine Rogivue, genannt Mina, Tochter des Auguste Rogivue, 2) 1874 Elise Borgognon, Tochter des Jean-Louis, Kantonsrichters. 1856 Lizentiat der Rechte in Lausanne, 1858 Anwaltspatent. 1859 eröffnete R. in Lausanne seine eigene Kanzlei. 1864 gründete er die genossenschaftlich organisierte Union vaudoise de crédit, 1867 eine Arbeiterersparniskasse. Als Waadtländer Gross- (ab 1863) und Lausanner Gemeinderat (Legislative, 1866-68 und 1878-81) stellte R. zusammen mit Victor Ruffy die Einheit der Radikalen Partei nach der Niederlage von 1862 wieder her und wurde deren unbestrittener Führer. Auch gründete er das radikale Presseorgan "La Revue". Als Staatsrat (1868-71 sowie 1873-74 Erziehungs- und Kultusdirektion, 1872-73 Militärdirektion) war er an der Reorganisation des höheren Bildungswesens beteiligt und legte den Grundstein für die zukünftige Univ. Lausanne.

Ab 1866 Nationalrat, wurde er zum Führer der welschen Föderalisten, die zusammen mit den Kath.-Konservativen eine Kampagne gegen die Totalrevision der Bundesverfassung von 1872 führten. Der Abstimmungssieg bestätigte seinen Ruf als Politiker von nationalem Format. Nach seinem Rücktritt aus der Waadtländer Regierung 1874 nahm er seine Tätigkeit als Anwalt wieder auf und beeinflusste die Waadtländer Politik als Grossrat bis 1881. Die 1875 erfolgte Wahl zum Bundesrat lehnte R. ab. Sein Eintritt in die Bundesregierung schien aber dennoch angezeigt, um die Westschweizer Radikalen und die Deutschschweizer Freisinnigen nach den Verfassungskämpfen von 1872 und 1874 sowie den Auseinandersetzungen um die Eisenbahnpolitik - R. war ein vehementer Verteidiger der Simplonlinie - wieder zu versöhnen. 1881 nahm R. eine erneute Wahl zum Bundesrat an. Nach einer kurzen Phase als Vorsteher des Handels- und Landwirtschaftsdepartements übernahm R. 1882 das Justiz- und Polizeidepartement. Seine erste Zeit im Bundesrat war bestimmt durch den Kulturkampf, in welchem er zunächst als Gegner der Ultramontanen auftrat. Die Attacken der Konservativen gegen mehrere Gesetzesprojekte und die Niederlage der Freisinnigen im Abstimmungskampf um die "Schulvogt-Vorlage" 1882 führte zum Überdenken seiner Politik. Fortan setzte er sich für die Beendigung des Kulturkampfs ein. 1890 war er an der Lösung des Tessiner Verfassungskonflikts beteiligt. Obschon R. Föderalist war, erkannte er die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung des Schweizer Zivil- und Strafrechts und leitete erste Schritte in diese Richtung ein. Sein jurist. Meisterwerk war jedoch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, das 1889 in einer Volksabstimmung angenommen wurde. 1883 - in diesem Jahr als Vorsteher des Polit. Departements - und 1890 amtierte R. als Bundespräsident. Pazifistenkreisen nahestehend, nahm er an mehreren Friedenskongressen teil. R. setzte sich auch für die Interessen der Arbeiter ein (Sozialversicherungen). 1886 Doktor h.c. der Univ. Bern. Freimaurer. 1850 Mitglied der Studentenverbindung Belles-Lettres, im selben Jahr auch Helveter.

In den Bundesrat gewählt als Vertreter des Kantons Waadt am 3. März 1881.

Freisinnig-demokratische Partei der Schweiz

Bundespräsident im Jahre 1883, 1890

1881 Handels- und Landwirtschaftsdepartement

1882, 1884-1894 Justiz- und Polizeidepartement

1883 Politisches Departement

Quelle Biografie:

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Louis Ruchonnet aus dem Historischen Lexikon der Schweiz (HLS) - Onlineversion des Historischen Lexikon der Schweiz. Autorin/Autor: Olivier Meuwly / ASCH. Version : 05.01.2012.