Emil Welti

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23.04.1825 - 24.02.1899

Aargauer Politiker, 15. Bundesrat

23.4.1825 Zurzach, 24.2.1899 Bern, ref., von Zurzach. Ehrenbürger von Genf (1860) und Aarau (1867). Sohn des Jakob Friedrich, Oberrichters und Grossrats, und der Barbara geb. Fischhaber. Bruder des Johann Jakob. ? 1853 Carolina Gross, Tochter des Johann Ulrich, Gemeinderats in Zurzach. 1840-44 Kantonsschule Aarau, 1844-47 Stud. der Rechte in Jena und Berlin. W. schlug eine akadem. Laufbahn aus und erwarb 1847 das aarg. Fürsprecherpatent. 1852 Präs. des Bezirksgerichts Zurzach. 1856-66 Aargauer Regierungsrat, Landammann 1858, 1862 und 1866. In W.s Amtszeit als Justizdirektor (1856-62) fielen u.a. die Einführung eines neuen Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung sowie der Bau der Strafanstalt Lenzburg. Die rechtl. Gleichstellung der aarg. Juden, die W. nachdrücklich unterstützte, liess sich vorerst nicht vollumfänglich realisieren. Als Erziehungsdirektor 1863-66 bestimmte W. massgeblich die Revision des Schulgesetzes. 1857-66 vertrat W. seinen Kanton im Ständerat, den er 1860 und 1866 präsidierte. Während des Savoyerhandels 1860 und den Unruhen von 1864 wirkte er als eidg. Kommissar in Genf. 1866 eidg. Oberst; 1866 Dr. h.c. der Univ. Zürich für seine rechtshist. Arbeiten.

Im Bundesrat, dem er 1867-91 angehörte, nahm W. bald eine dominierende Stellung ein. 1869, 1872, 1876, 1880, 1884 und 1891 war er Bundespräsident. Bis 1875 leitete W. meist das Militärdepartement. Seine grösste Leistung war die Umwandlung der aus den Truppenkontingenten der einzelnen Kantone zusammengesetzten Armee in ein einheitlich bewaffnetes und ausgebildetes Bundesheer. Im Zusammenhang damit arbeitete W. auf die Totalrevision der Bundesverfassung von 1848 im Sinne einer Verstärkung der Bundesgewalt hin. Er gilt als Spiritus rector der Bundesrevision von 1872. Die Bundesverfassung von 1874 erfüllte seine Erwartungen nur teilweise, entsprach aber seinen Vorstellungen, was die Vereinheitlichung des Rechts betraf. Das schweiz. Obligationenrecht wurde 1881 verabschiedet, als er dem Justiz- und Polizeidepartement vorstand.

Einen weiteren Schwerpunkt von W.s Tätigkeit bildete die Eisenbahnpolitik. Als entschiedener Anhänger der Gotthardbahn hatte er erhebl. Anteil am Vertragswerk, wonach Italien und die dt. Staaten ihre Subventionen für eine schweiz. Alpenbahn dem Gotthardprojekt zuwandten. Zugleich sorgte W. für ein Aufsichts- und Mitbestimmungsrecht des Bundes. 1878 trat er energisch für die Nachsubventionierung des Gotthardunternehmens durch den Bund ein und trug damit viel zu dessen Rettung bei. Als Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartements ab 1879 strebte W. die Verstaatlichung der grossen Eisenbahnlinien mittels Rückkauf durch den Bund an. Mit der Jura-Simplon-Bahn kam er 1890 zum Ziel; ein Vertragsentwurf mit der Schweiz. Centralbahn dagegen wurde in der Volksabstimmung vom 6.12.1891 mit grossem Mehr verworfen. Noch am gleichen Tag erklärte W. seinen Rücktritt aus dem Bundesrat.

W. gehörte zum liberalen Lager, wahrte jedoch allen Parteirichtungen gegenüber seine Unabhängigkeit. Als Befürworter der Trennung von Kirche und Staat machte er die kulturkämpfer. Politik der Radikalen nicht mit. Als unbedingter Gegner des Referendums hob er sich von den Demokraten ab, während dem liberalen Zentrum, dem er in späteren Jahren zugerechnet wurde, seine Zentralisierungspläne zu weit gingen. Als weitblickender, tatkräftiger und überaus durchsetzungsfähiger Magistrat von staatsmänn. Format genoss er stets die Achtung der Politiker aller Parteien wie des gesamten Volkes.

In den Bundesrat gewählt als Vertreter des Kantons Aargau am 8. Dezember 1866. Zurückgetreten am 31. Dezember 1891. Verstorben am 24. Februar 1899.

Freisinnig-demokratische Partei der Schweiz

Bundespräsident in den Jahren 1869, 1872, 1876, 1880, 1884

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Emil Welti aus dem Historischen Lexikon der Schweiz (HLS) - Onlineversion des Historischen Lexikon der Schweiz. Autorin/Autor: Heinrich Staehelin. Version : 11.10.2013.