
Quelle | Sammlung Rolf Ramseier |
Art | Ernennungsurkunde¸ 26x40.5cm |
Ort/Datum | Zürich¸ 28.10.1861 |
Inhalt | Bestätigungsurkunde für Johann Kaspar Wolff¸ signiert vom zweiten Staatsschreiber Johannes Bosshardt (1828-1898). Text : „Schweizerische Eidgenossenschaft Der grosse Rath des eidgenössischen Standes Zürich hat die von dem Regierungsrathe getroffene Wahl des Herrn eidg. Oberst Kaspar Wolff von Zürich zum Waffenkommandanten des Geniecorps bestätigt. Hiervon wird dem Gewählten Kenntnis gegeben. Zürich¸ den 28. Oktober 1861. Vor dem grossen Rathe Vom ersten Sekretär Bosshardt“. Aus dem dokumentarischen Nachlass von Johann Kaspar Wolff 1818-1891. |
Quelle | Sammlung Rolf Ramseier |
Art | Ernennungsurkunde¸ 22x34cm |
Ort/Datum | Zürich¸ 26.05.1862 |
Inhalt | Handschriftliche Ernennungsurkunde für Johann Kaspar Wolff¸ signiert vom zweiten Staatsschreiber Johannes Bosshardt (1828-1898). Text : „Der Grosse Rath hat zu einem Mitglied des Grossen Rathes gewählt Herrn Staatsbauinspektor Oberst J.C. Wolff von Zürich. Zürich den 26. Mai 1862. Vor dem Grossen Rath Die Kanzlei Bosshardt“. Aus dem dokumentarischen Nachlass von Johann Kaspar Wolff 1818-1891. |
Quelle | Sammlung Rolf Ramseier |
Art | Entlassungsgesuch¸ 25x38cm |
Ort/Datum | Zürich¸ 21.04.1864 |
Inhalt | Johann Kaspar Wolff ersucht um Entlassung aus seinem Amt als Bauinspektor das er seit 13 Jahren innehat und um Urlaub von 4 Monaten zur Besichtigung von auswärtigen Irrenanstalten. "Auf Antrag der Direktion für öffentliche Arbeiten wird beschlossen : 1.) Es sei dem Herrn Staatsbauinspektor Wolff zu erwiedern : Der Regierungsrath würde es als einen sehr grossen Verlust für die Verwaltung betrachten¸ wenn Herr Wolff von der Stelle¸ die er seit einer längeren Reise vor Jahren zur vollsten Zufiriedenheit des Regierungsrathes bekleidet¸ zurücktreten würde¸ der Regierungsrath spricht daher gegenüber Herrn Wolff angelegentlichst den Wunsch aus¸ dass er sein Entlassungsgesuch zurückziehen möchte. Sollte wieder Verhoffen und zum Bedauern des Regierungsrathes Herr Wolff gleichwohl auf seinem Gesuche beharren¸ so würde er .... den Regierungsrath sehr verbinden. wann er darselbe auf eine Zeit verschieben würde¸ zu welcher die umfangreichen¸ pendenten Bauprojekte weiter vorgeschritten sein werden. 2.) Sei dem Herrn Wolff der nachgesuchte Urlaub bewilligt. 3.) Sei die Staatskanzlei eingeladen¸ im Namen des Regierungsrathes dem Herrn Wolff an die Direktionen derjenigen Irrenanstalten¸ welche derselbe zu besuchen beabsichtigt¸ eine Empfehlung auszustellen. Signiert im Namen des Regierungsrates vom zweiten Staatsschreiber Johannes Bosshardt". Aus dem dokumentarischen Nachlass von Johann Kaspar Wolff 1818-1891. |
Quelle | Sammlung Rolf Ramseier |
Art | Empfehlungsschreiben¸ 22x34cm |
Ort/Datum | Zürich¸ 21.04.1864 |
Inhalt | Empfehlungsschreiben für Johann Kaspar Wolff¸ signiert vom zweiten Staatsschreiber Johannes Bosshardt (1828-1898). Text : „ Schweizerische Eidgenossenschaft Die Staatskanzlei des eidgenössischen Standes Zürich. Empfehlungsschreiben für Herrn Staatsbauinspektor Oberst Wolff. Herr Staatsbauinspektor Oberst Wolff beabsichtigt¸ nachdem der Grosse Rath des Kantons Zürich die Erbauung einer neuen Irrenanstalt auf Grundlage der von Herrn Wolff ausgearbeiteten Plänen beschlossen hat¸ die Irrenanstalten mehrerer auswärtiger Staaten persönlich zu besuchen¸ um sich mit deren Einrichtungen genauer bekannt zu machen und seine diessfälligen Beobachtungen bei der Gründung der hierorts projectierten Anstalt zu verwenden. Zu diesem E……dehin wird Herr Oberst Wolff den hohen Regierungen und Behörden derjenigen Staaten¸ an den er sich auf dieser Reise zu wenden in den Fall kommen wird¸ angelegentlich und unter Zusicherung voller Bereitwilligkeit für den Fall von Gegendiensten zu geneigter und gefälliger Aufnahme empfohlen. Im Auftrage des Regierungsrathes des Kantons Zürich Die Staatskanzlei Der zweite Staatsschreiber Bosshardt." Aus dem dokumentarischen Nachlass von Johann Kaspar Wolff 1818-1891. |
Quelle | Sammlung Rolf Ramseier |
Art | Entassungsurkunde¸ 25x38cm |
Ort/Datum | Zürich¸ 11.02.1865 |
Inhalt | Entassungsurkunde für Johann Kaspar Wolff als kant. Waffenkommandant des Geniekorps. Text : "Schweizerische Eidgenossenschaft Der Regierungsrath des eidgenössischen Standes Zürich hat nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Militärs Herrn Oberst Joh. Caspar Wolff von Zürich die nachgesuchte Entlassung von der Stelle des Waffen-Commandanten des kantonalen Geniecorps unter Verdankung der geleisteten guten Dienste auf Ende des laufenden Monates ertheilt. Hiervon wird Herrn Oberst Wolff Kenntnis gegeben. Actum Zürich den 11. Februar 1865. Vor dem Regierungsrathe Der zweite Staatsschreiber Bosshardt". Aus dem dokumentarischen Nachlass von Johann Kaspar Wolff 1818-1891. |
2. Zürcher Staatsschreiber 1861-1871
Der aus dem zürcherischen Pfäffikon stammende Johannes Bosshardt (1828-1898) war von 1861-1871 zweiter Staatsschreiber von Zürich während der Amtszeit von Gottfried Keller (1819-1890) als erster Staatsschreiber von 1861-1876.
Quelle Biografie:
Stefan G. Schmid, Die Zürcher Kantonsregierung seit 1803, Zürich 2003